Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jungfraubahnen

Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschsprachigen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Übersetzungen ist ausschliesslich die deutschsprachige Version massgeblich und rechtsverbindlich.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Tarif der Jungfrau Ski Region
  3. Generelle Bestimmungen
    1. Allgemeine Nutzungsbedingungen für jungfrau.ch
    2. Vertragsabschluss, Vorauszahlung, E-Mail-Verkehr
    3. Preis, Zahlungsbedingungen
    4. Auslieferung von Vouchern / e-Tickets und aufladbaren Datenträger
    5. Rahmenbedingungen
    6. Annullationen
       
  4. JBM als Agentin mit Inkassomandat
    1. Hotels
    2. Eventtickets
    3. Parkhäuser
    4. Verbundende Reiseleistungen
       
  5. Dienstleistungen der JBM
    1. Pakete (Pauschalreise)
    2. Bergbahntickets
    3. Souvenir-Shop (Accessoires)
    4. Eventveranstalter
    5. Adventure Angebote
    6. Haftung und Beanstandungen
       
  6. Verschiedene Bestimmungen
    1. Datenschutz
    2. Salvatorische Klausel
    3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
       
  7. Anhang: Kurzfristige Reiseversicherung Kundeninformationen und Allgemeine Bedingungen

1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden (Kunde) und der Jungfraubahnen Management AG (JBM) für alle auf der online Buchungsplattform jungfrau.ch (Buchungsplattform) getätigten Bestellungen. Verlinken andere Verkaufsplattformen auf diese AGB, so gelten sie sinngemäss auch für die auf der anderen Plattform getätigte Transaktion.

Falls für die fremde Verkaufsplattform zusätzlich ebenfalls AGBs formuliert sind, gelten die vorliegenden AGBs ergänzend (subsidiär). Enthalten mehrere anwendbare AGBs widersprüchliche Regelungen, gehen die Bestimmungen in den spezifischen AGBs zum Kaufgegenstand und in den AGBs einer allfälligen fremden Verkaufsplattform vor. JBM behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt der Buchung (Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden; siehe hinten).

2. Tarif der Jungfrau Ski Region

Für den Kauf von Skipässen auf der Buchungsplattform gelten folgende Bestimmungen: AGB JSR

3. Generelle Bestimmungen

3.1 Allgemeine Nutzungsbedingungen für jungfrau.ch

Mit dem Aufrufen und Nutzen der Website jungfrau.ch und damit auch mit dem Gebrauch der online Buchungsplattform anerkennt der Kunde die allgemeinen Nutzungsbedingungen für jungfrau.ch (ANB).

In Übereinstimmung mit den ANB garantiert JBM weder für Beständigkeit noch für uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Buchungsvorgang oder die Nicht-Übermittlungen von Meldungen haftbar gemacht werden. Der Bedienerfreundlichkeit der Benutzeroberfläche wurde besondere Beachtung geschenkt. Für die korrekte Bedienung der Website und insbesondere der Verkaufsplattform ist der Kunde verantwortlich. Er hat für die Folge von Bedienungsfehlern selber einzustehen.

3.2 Vertragsabschluss, Vorauszahlung, E-Mail-Verkehr

Die Buchungsplattform ist primär für den europäischen Raum bestimmt (Schweiz und Länder des EWR). Die Zugänglichkeit zur Plattform von ausserhalb dieser Region ist von JBM nicht garantiert. Die von JBM publizierten Angebote stellen keine Vertragsofferte dar.

Der Kunde kann verschiedene Leistungen und/oder Produkte innerhalb eines Buchungsprozesses auswählen und im Warenkorb speichern. Vor Abschluss des Buchungsprozesses erhält der Kunde eine Übersicht seines Warenkorbes. Nachdem der Kunde die AGB und die Datenschutzerklärung akzeptiert hat, klickt er auf das Feld "Weiter zur Zahlung". Anschliessend wählt der Kunde die von ihm gewünschte Zahlungsart aus. Die Auslösung des Bezahlvorgangs durch den Kunden (z.B. durch Betätigung des Feldes "Jetzt kaufen"; die Formulierung kann je nach Zahlungsdienstleister variieren) stellt den verbindlichen Antrag auf Abschluss der Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen dar.

Die JBM bestätigt die Bestellung innerhalb von 24 Stunden mittels Anzeige auf der Website (Success-Page) und/oder Versand des automatisch generierten Bestätigungs-E-Mails an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. In dieser Zeitspanne prüft JBM möglichst umgehend die erfolgreiche Autorisierung der Vorauszahlung (Kreditkartendeckung) und die definitive Verfügbarkeit der Bestellpositionen. Die Bestätigung mittels Anzeige auf der Website (Success-Page) und/oder Versand des automatisch generierten Bestätigungs-E-Mails an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse stellt rechtlich die Annahme des Antrags dar und der Vertrag ist damit verbindlich abgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist danach nicht mehr möglich. Hierbei schliesst JBM die einzelnen Verträge im Rahmen ihres Agenturvertrages zwischen dem Dienstleister/Lieferanten und dem Kunden Zug um Zug ab. Handelt es sich um eigene Leistungen von JBM (vgl. Abschnitt 5), schliesst JBM den Vertrag direkt mit dem Kunden ab.

JBM informiert den Kunden durch eine Anzeige auf der Website („Success-Page“), falls die Bestellung nicht wie beantragt ausgeführt werden kann, und storniert in diesem Fall die gesamte Transaktion, ohne den Antrag des Kunden anzunehmen. Die Ablehnung des Antrags betrifft immer den gesamten Warenkorb, auch wenn hierfür nur eine einzelne Bestellposition Auslöser ist.

Kunden aus Ländern, die beim Zahlungsvorgang nicht aufgeführt sind, können keine verbindliche Bestellung bei JBM aufgeben. Sollte das System dennoch eine automatische Bestellbestätigung generieren oder eine entsprechende Anzeige auslösen, stellt dies keine Annahme des Antrags dar. Ein Vertrag kommt in diesem Fall allenfalls erst mit der tatsächlichen Lieferung der Ware oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung am Erfüllungsort zustande.

Mitteilungen, die an vom Kunden angegebene oder zuvor im Verkehr mit JBM erfolgreich verwendete Adressen (einschliesslich E-Mail-Adressen) gesendet werden, gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, seinen E-Mail-Posteingang und Spam-Ordner zu überprüfen. JBM übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Bei E-Mails gilt der Zeitpunkt des Versands durch JBM als

Zustellungszeitpunkt. Für postalische Sendungen mit Prioritätszustellung wird – sofern kein Gegenbeweis erbracht wird – davon ausgegangen, dass diese spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle, auch ins Ausland, zugestellt wurden.

3.3 Preis, Zahlungsbedingungen

Der vom Kunden zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem im Warenkorb angezeigten Gesamtpreis in Schweizerfranken (CHF). Er enthält, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben. In sämtlichen Preisen ist die schweizerische Mehrwertsteuer einkalkuliert. Der Gesamtpreis hängt von der individuellen Gestaltung des Reisearrangements ab und kann daher von den Richtpreisen („ab CHF …“ und Angaben in Fremdwährungen) abweichen. Angaben in EURO sind stets unverbindliche Vergleichsgrössen (vergl. dazu die ANB). Die Preise können laufend Änderungen unterworfen sein. Der Kunde hat darauf zu achten, dass der ihm angezeigte Warenkorb noch aktuell ist. Nach Einleitung des Bestellvorgangs wird dem Kunden eine Zusammenstellung seines Antrags angezeigt. Die darin enthaltenen Preise werden vom System während 30 Minuten als unveränderlich akzeptiert, danach muss der Kunde zu seiner Sicherheit den Bestellvorgang beim Warenkorb neu einleiten.

Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen werden grundsätzlich nur nach erfolgter automatisierter Zahlung gemäss der Konfiguration der Online-Plattform abgeschlossen. Solange JBM keine Deckungszusage hat, tritt sie auf den Antrag des Kunden nicht ein. Der Kunde und JBM tragen sämtliche ihnen durch die Zahlungsabwicklung entstehenden Gebühren selber.

3.4 Auslieferung von Vouchern / e-Tickets und aufladbare Datenträger

Die Bestellungsbestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge, kann jedoch nicht als Ausweis für die Bezugsberechtigung der Leistung (Voucher, Fahrkarte, e-Ticket) verwendet werden. Ein Link auf der Bestellbestätigung verweist auf den Benutzeraccount des Kunden, wo dieser – je nach Produkt – die notwendigen Dokumente herunterladen oder einen Datenträger aufladen kann. Für die Ausweise, die Teil eines Paketes sind, werden vor dem Ausdruck möglicherweise weitere Angaben benötigt, wie z.B. der genaue Reisetag oder die Personalien für Bahntickets.

Bezugsberechtigungen werden nicht physisch zugestellt. Voucher, Fahrkarten, e-Tickets sind zu ihrer bestimmungsgemässen Verwendung vom Kunden auszudrucken (print at home). Eine Ausnahme bilden die Datenträger für Skipässe, die unter Umständen aufgeladen, verschickt oder abgegeben werden (siehe dazu die Ausführungen unter Jungfrau – Ski Region). Das Vervielfältigen, Verändern, Reproduzieren der Bezugsberechtigungen ist untersagt.

Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dass unpersönliche Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller / Kunden identisch ist, ist für JBM oder die von JBM vermittelten Dienstleister unbeachtlich.

Die vom Kunden als Bezugsberechtigung ausgedruckten Dokumente sind trocken, unverschmutzt, unbeschädigt, unzerknittert, in einem lesbaren Zustand vorzuweisen. Sie können einen Strichcode aufweisen, der zur Kontrolle elektronisch geprüft werden kann. Im Bereich des Strichcodes dürfen die Dokumente nicht gefaltet werden.

3.5 Rahmenbedingungen

JBM hat auf die baulichen Massnahmen, Emissionsquellen etc. in der Nähe eines beschriebenen Aufenthaltsortes keinen Einfluss und kann entsprechend auch keine Garantien übernehmen. Auf die Herkunft der allenfalls anwesenden Touristen, auf die allgemeine Servicequalität und die Qualität der Speisen in den örtlichen Restaurants, auf Organisation und Durchführung der angekündigten Events am Reiseziel (sofern JBM nicht Organisator ist) und auf individuelle Sportmöglichkeiten (sofern nicht ausdrücklich Teil des Angebots) hat JBM grundsätzlich ebenfalls keinen Einfluss.

3.6 Annullationen

Die mit der Bestellung des Warenkorbs erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden. Ausnahmen regeln die Bestimmungen zu den einzelnen Vertragsverhältnissen. JBM empfiehlt den Abschluss der im Bestellabschluss angebotenen Annullationsversicherung der Mobiliar. Die entsprechenden Kundeninformationen und Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsgesellschaft finden Sie im Anhang.

4. JBM als Agentin mit Inkassomandat

Der Kunde bucht auf jungfrau.ch Warenkorbpositionen; für jede einzelne dieser Positionen handelt die Top of Travel AG als Vermittlerin mit einem Inkassomandat. Vertragspartei ist der jeweils verpflichtete / gebuchte Lieferant oder Dienstleister. Nur in den hiernach ausdrücklich bezeichneten Fällen ist JBM oder Top of Travel selbst Vertragspartner des Kunden (siehe Abschnitt 5).

Angebote auf jungfrau.ch lassen sich als einzelne Bausteine (Bergbahnticket, Ausrüstung etc.) zu einem kompletten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Ferienaufenthalt zusammenstellen. JBM und Top of Travel haftet nicht für die Zusammenstellung des Warenkorbs und für die Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich etc.). JBM und Top of Travel haftet – sofern sie nicht selber Erbringerin der Dienstleistung ist – auch nicht für die korrekte Durchführung der einzelnen Dienstleistung oder Lieferung. Der Kunde kann sich diesbezüglich nur auf den vermittelten Vertrag mit dem direkten Anbieter (Hotelbetrieb, Vermietungsfirma etc.) und die dort geltenden Geschäftsbedingungen berufen. Über diese hat sich der Kunde in geeigneter Weise selbst zu informieren. Die JBM und Top of Travel unterstützt ihn dabei mit nützlichen Hinweisen und Querverweisen im Anhang zu den vorliegenden AGB. Soweit der Kunde hier oder an anderer Stelle auf jungfrau.ch auf solche Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht wird, geschieht dies lediglich zu Informationszwecken; JBM und Top of Travel wird dadurch in keiner Weise verpflichtet.

4.1 Hotels

Mit den Hotels, die nur in Zusammenhang mit einer Freizeitleistung (Skipass, Bahnticket, o.ä.) in den Warenkorb gelegt werden können, schliesst der Kunde einen durch Top of Travel vermittelten Vertrag („Retail Hotel“) mit dem ausgewählten Hotel ab. Jedes Hotel hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die gegebenenfalls über die Internetseite oder direkt beim Hotel erfragt werden können. Es gelten die Annulations- und Umbuchungsfristen und Gebühren, wie sie das jeweilige Hotel anwendet. 

Die Preise für Retail Hotels werden vom Betrieb ohne Mitwirkung von Top of Travel festgelegt. Das Hotel ist verpflichtet, den Top of Travel Voucher als Nachweis für die vollständig erfolgte Vorauszahlung zu anerkennen. Extras wie Minibar, Roomservice, Parkplatzgebühren etc. werden separat vom Hotel in Rechnung gestellt. Dem Kunden wird empfohlen, sich beim Check-In über die Extras und deren Preis zu erkundigen

Bei Beanstandungen, Schäden usw. wendet sich der Kunde direkt an das Hotel. Das Hotel wird in eigener Kompetenz die Angelegenheit mit dem Kunden klären. Die Haftung des Hotels richtet sich nach dessen eigenen Bedingungen. 

Die Verträge mit den Hotels unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Ort des Hotels. Vorbehalten bleiben zwingende, vertraglich nicht abänderbare gesetzliche Bestimmungen.

4.2 Eventtickets

Die JBM ist – sofern sie nicht ausdrücklich als Veranstalterin auftritt – Vermittlerin des Eventtickets. Der Kunde schliesst seinen Vertrag direkt mit dem Veranstalter ab. Dieser hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die er selber publiziert oder allenfalls direkt bei ihm erfragt werden können. Für besondere Events, namentlich für Wettkämpfe, können zudem Teilnahmebedingungen und Spielregeln bestehen, die im Rahmen der Ausschreibung veröffentlicht und in der Regel auch zu Beginn des Anlasses aufgelegt oder abgegeben werden. Diese gehen den AGB vor bzw. ergänzen diese. Sie gelten mit der Anmeldung zum Event als akzeptiert.

Eventtickets können von JBM weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, gelten die Bestimmungen und Abwicklungsmodalitäten des Veranstalters. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit für eine allfällige Ersatzveranstaltung (Verschiebungsdatum). Rückgabe oder Umtausch sind ohne anderslautende Angaben des Veranstalters ausgeschlossen.

Als Agentin hat die JBM keinerlei Einfluss auf die Qualität, die Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung sowie auf die Personenlenkungs- und Sicherheitskonzepte. Diese sind allenfalls direkt beim Veranstalter in Erfahrung zu bringen. JBM kann für die Organisation keine Garantien abgeben und schliesst jegliche Haftung für diesbezügliche Mängel aus.

4.3 Parkhäuser

Auf jungfrau.ch vermittelt die Jungfraubahnen Management AG gegen Vorauszahlung die Reservation und Vermietung von Parkplätzen im Parkhaus Lauterbrunnen der Parkhaus Lauterbrunnen AG sowie im Parkhaus Grindelwald Terminal der Grindelwald Grund Infrastruktur AG.

Die Reservation erfolgt unter folgenden Mietbedingungen:
Eine Vorausbuchung und Reservation eines Parkplatzes über jungfrau.ch kann nicht geändert, annulliert, umgebucht oder rückerstattet werden. Bei späterer Anreise oder früherer Abreise erfolgt keine Rückerstattung. Aus der Reservation ergibt sich keine Verpflichtung und auch kein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Parkfeldes. Der Wagen kann auf ein beliebiges freies Feld parkiert werden.

Die Parkhäuser sind durchgehend geöffnet. Die Benützung des Parkhauses ist in jedem Fall und für die gesamte Dauer der Nutzung gebührenpflichtig. Bei Anreise vor der online gebuchten Mietdauer kann ein normales Ticket bezogen und nach Beginn der reservierten Periode am Automaten umcodiert werden. Die zusätzlich bezogene Zeit ist direkt an der Automatenkasse zu bezahlen. Es besteht jedoch keine Garantie auf einen freien Platz bevor die online gebuchte Mietdauer beginnt. Erfolgt die Abreise nach Ablauf der online gebuchten Mietdauer ist das Ticket an der automatischen Kasse zu verlängern. Die zusätzlich bezogene Zeit ist direkt an der Automatenkasse zu bezahlen, eine Zahlungsmöglichkeit an der Ausfahrt, Barriere besteht nicht. Das Ausfahren ohne gültiges Parkticket ist untersagt.

Für Fragen zum Parkticket steht Ihnen der [email protected] oder +41 (0)33 828 71 71 zur Verfügung.

Die Parkhaus Lauterbrunnen AG und die Grindelwald Grund Infrastruktur AG lehnen jegliche Haftung für Schäden, und Unfälle aller Art verursacht durch Dritte sowie Diebstähle ab. Sie hat für das Parkieren folgende Hausordnung erlassen: Das Parkhaus dient ausschliesslich dem Parkieren von leichten Motorfahrzeugen. Das Befahren und Benützen des Parkhauses und der dazugehörigen Plätze mit Spiel- und Sportgeräten (Rollbretter, Inline Skates usw.) ist nicht erlaubt. Die Parkhausbenützer/innen haften für Beschädigungen, die sie an anderen eingestellten Fahrzeugen, an Einrichtungen und Installationen oder am Gebäude verursachen. Verursachte Schäden sind umgehend am bedienten Parkhausschalter oder unter der Pikett Nummer +41 (0) 79 710 60 20 zu melden. Den angebrachten Verkehrszeichen und Schildern sowie den Anordnungen des Parkhauspersonals zur Verkehrsregelung ist Folge zu leisten. Es gelten sämtliche Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und dessen Verordnungen. Die Fahrzeuge sind innerhalb der markierten Felder abzustellen. Das Parkhaus ist ausschliesslich zum Abstellen von Autos bestimmt. Es ist nicht erlaubt, weitere Gegenstände / Materialien auf den Plätzen zu lagern. Reparatur-, Unterhalts- und Reinigungsarbeiten an abgestellten Fahrzeugen sind untersagt. Übermässige Lärmentwicklung (hupende Alarmanlagen usw.) ist zu vermeiden. Unnötiges Laufenlassen von Motoren ist zu unterlassen. Störungen sind umgehend am bedienten Parkhausschalter oder unter der Pikett Nummer +41 (0) 79 710 60 20 zu melden. Das Anbringen und Verteilen von Werbung jeglicher Art ohne Bewilligung der Parkhaus Lauterbrunnen AG bzw. der Grindelwald Grund Infrastruktur AG ist nicht gestattet. Das Deponieren und Entsorgen von Kehricht ist verboten.

4.3.1 Parkhaus Lauterbrunnen


Mietdauer: Buchbar ist ein Zeitraum von mindestens 5 Tagen (Winter) oder 3 Tagen (Sommer) und längstens 31 Tagen (Winter und Sommer)

Haben Sie bei Ihrer Reservation Ihr Autokennzeichen eingegeben, erkennen die Ein- und Ausfahrtsstationen Ihr Kennzeichen und die Schranken werden während der gesamten Buchungsdauer geöffnet. Den Voucher mit dem aufgedruckten QR-Code können Sie, im Falle einer technischen Störung der Kennzeichenerkennung oder sonstigen Eventualitäten, als Sicherheit jederzeit zusätzlich ausdrucken und verwenden.

Der generierte QR-Code gilt für unbegrenzte Ein- und Ausfahrten. Bei der Einfahrtschranke scannen Sie Ihren persönlichen QR-Code. (Aufgedruckt auf dem Voucher) Dieser QR-Code gilt für unbegrenzte Ein- und Ausfahrten während der gesamten Buchungsdauer (immer den QR-Code an der entsprechenden Ein- oder Ausfahrtschranke scannen). Falls ein Ticket an der Einfahrt gezogen wird, kann dieses später an der Kasse mit dem QR-Code verknüpft werden. Parkieren Sie länger als gebucht, müssen Sie vor der Ausfahrt mit dem QR-Code an den automatischen Kassen nachzahlen.

4.3.2 Parkhaus Grindelwald Terminal
 

Mietdauer: Es gibt keine Mindest- oder Maximaldauer für die Parkplatzmiete. Tickets mit einer Gültigkeit von bis zu 24h können lediglich vor Ort am Automaten bezogen werden.

Haben Sie bei Ihrer Reservation Ihr Autokennzeichen eingegeben, erkennen die Ein- und Ausfahrtsstationen Ihr Kennzeichen und die Schranken werden während der gesamten Buchungsdauer geöffnet. Den Voucher mit dem aufgedruckten QR-Code können Sie, im Falle einer technischen Störung der Kennzeichenerkennung oder sonstigen Eventualitäten, als Sicherheit jederzeit zusätzlich ausdrucken und verwenden.

Der generierte QR-Code gilt für unbegrenzte Ein- und Ausfahrten. Bei der Einfahrtschranke scannen Sie Ihren persönlichen QR-Code. (Aufgedruckt auf dem Voucher) Dieser QR-Code gilt für unbegrenzte Ein- und Ausfahrten während der gesamten Buchungsdauer (immer den QR-Code an der entsprechenden Ein- oder Ausfahrtschranke scannen). Falls ein Ticket an der Einfahrt gezogen wird, kann dieses später an der Kasse mit dem QR-Code verknüpft werden. Parkieren Sie länger als gebucht, müssen Sie vor der Ausfahrt mit dem QR-Code an den automatischen Kassen nachzahlen.

4.4 Verbundene Reiseleistungen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben und im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung eine zusätzliche Reiseleistung auf unserer Buchungsplattform dazubuchen (verbundene Reiseleistung), können Sie die Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen NICHT in Anspruch nehmen. Das von der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen vorgeschriebene Standardinformationsblatt für verbundene Reiseleistungen finden Sie hier.

5. Dienstleistungen der JBM

5.1 Pakete (Pauschalreise)


5.1.1 Was ist eine Pauschalreise?


Eine Pauschalreise ist eine im Voraus festgelegte Kombination aus mindestens zwei der folgen-den Dienstleistungen, wenn diese Kombination zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst:

  • Beförderung;
  • Unterbringung;
  • andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen erheblichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

Wenn Sie im Zuge eines Buchungsprozesses zwei oder mehr der genannten Leistungen (z.B. ein Hotel und einen Skipass für den gesamten Aufenthalt) buchen, liegt in der Regel eine Pauschalreise im Sinne des Schweizer Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG) vor. Wird auf der Buchungsplattform z.B. ein einwöchiger Hotelaufenthalt zusammen mit einem Tagesskipass gebucht, liegt keine Pauschalreise vor, da der Skipass in diesem Fall keine erhebliche Reiseleistung darstellt.

Dieser Abschnitt gilt ausschliesslich für Pauschalreisen und deren erheblichen Bestandteile (z.B. Hotelaufenthalt), die vom Kunden über die Buchungsplattform gebucht werden.

5.1.2 Wer ist Veranstalter der Pauschalreise?
 

Wenn Sie auf der Buchungsplattform eine Pauschalreiserecht buchen, tritt in der Regel Top of Travel AG als Veranstalter auf:

Top of Travel AG
Harderstrasse 14
3800 Interlaken
Schweiz

Sollte eine Pauschalreise von einem anderen Veranstalter auf der Buchungsplattform angeboten werden, wird explizit darauf hingewiesen.

5.1.3 Kontaktinformationen des Veranstalters


Bei Fragen zu Ihrer Reise können Sie gerne zu den auf unserer Website veröffentlichten Öffnungszeiten Kontakt mit JBM aufnehmen:

Vor Ort in unserem Tourismusbüro
Rail Info Interlaken
Höheweg 35
3800 Interlaken

Per E-Mail oder telefonisch
Telefon: +41 33 828 72 33
E-Mail: [email protected]

5.1.4 Prospektangaben und Angaben auf der Buchungsplattform
 

Die von JBM veröffentlichten Leistungsbeschreibungen, beispielsweise im Internet oder in Reiseprospekten sind als Einladung zur Offertstellung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 OR zu verstehen. Sie können jederzeit geändert werden. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angaben, wie sie in der Buchungsbestätigung festgehalten sind. Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben möglich.

5.1.5 Annulation/Umbuchung der Pauschalreise durch den Kunden


Die Auslieferung der Bezugsberechtigungen (Voucher, Tickets etc.) erfolgen für die einzelnen Dienstleistungsbestandteile je separat. Erfolgt eine Annullation oder Umbuchung durch den Kunden bis 14 Tage vor Anreise, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Nach dieser Frist entspricht die Stornogebühr 100% des gebuchten Angebotes.

5.1.6 Mindestteilnehmerzahl
 

Falls für eine Pauschalreise oder eine darin beinhaltete erhebliche Reiseleistung eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist und diese nicht erreicht wird, ist Top of Travel berechtigt, spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Kunde die bereits geleisteten Zahlungen vollständig zurück. Alternativ kann der Kunde, sofern möglich, eine Ersatzreise antreten. Ist diese qualitativ minderwertiger als die ursprünglich gebuchte Reise, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den Minderwert. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.1.7 Wesentliche Änderung der gebuchten Leistungen


Top of Travel setzt alles daran, dass die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen erbracht werden können. Stellt Top of Travel fest, dass ein wesentlicher Teil des Pakets nicht geleistet werden kann wird Top of Travel den Kunden so bald wie möglich darüber informieren. Darüber hinaus wird Top of Travel versuchen für einen angemessenen Ersatz zu sorgen. In diesem Fall haben Sie ein Wahlrecht: Sie können entweder unsere vorgeschlagene Ersatzleistung akzeptieren oder von der Pauschalreise zurücktreten. 

Wenn Sie sich für einen Rücktritt entscheiden, müssen Sie uns dies innerhalb von vier (4) Werktagen nach der Mitteilung über die vorgeschlagene Ersatzleistung mitteilen. In Einzelfällen (z.B. wenn das Anreisedatum kurz bevor steht oder sie bereits angereist sind) können wir auch kürzere Fristen setzen, über welche wir Sie selbstverständlich sobald wie möglich informieren. Erhalten wir von Ihnen innerhalb der vorgenannten Frist keine Antwort, haften Sie für den aus der verspäteten Mitteilung entstandenen Schaden.

Wenn Sie sich entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, werden wir Ihnen den gezahlten Betrag so schnell wie möglich zurückerstatten, wobei sich der zurückzuerstattende Betrag nur auf die Leistungen bezieht, die Bestandteil der Pauschalreise sind.

5.1.8 Preiserhöhungen
 

Top of Travel behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsabschluss zu erhöhen, wenn sich die Beförderungskosten, Abgaben oder Gebühren oder massgebliche Wechselkurse ändern. Sie werden spätestens 22 Tage vor Reisebeginn über eine allfällige Preiserhöhung informiert. Sollte sich der Reisepreis um mehr als 10 % erhöhen gilt dies als wesentliche Änderung im Sinne der Ziffer 5.1.5. 

Für Kunden mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat gilt bereits eine Preiserhöhung um mehr als 8 % als wesentliche Änderung im Sinne der Ziffer 5.1.5. Kunden mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat werden spätestens 20 Tag vor Reisebeginn über eine allfällige Preiserhöhung informiert.

5.1.9 Reiseversicherung
 

Unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Verletzungen, Reiseabbrüche oder Gepäckverlust können jederzeit auftreten und zu unerwarteten Kosten führen. Eine Reiseversicherung bietet finanziellen Schutz und kann helfen, solche Risiken zu minimieren. Top of Travel empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung, sofern Sie nicht bereits über eine entsprechende Versicherung verfügen. 

Im Anhang (siehe Abschnitt 7) finden Sie die den wesentlichen Inhalt des Reiseversicherungsangebots der Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG.

 

5.1.10 Weitere Informationen
 

Der Reiseantritt für das zu einer Pauschalreise gebündelte Paket erfolgt in jedem Fall innerhalb der Schweiz. Die Organisation einer allfälligen Anreise aus dem Ausland liegt in der Verantwortung des Kunden und im Paket und damit auch in der Dienstleistung von Top of Travel als Reiseveranstalter nicht inbegriffen. Abhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, des Aufenthaltsstatus in ihrem Wohnland bzw. ihres Ausreiselandes können die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz variieren. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Einreise über die jeweils gültigen Einreisebestimmungen. Mehr Informationen hierzu finden Sie z.B. auf der Website des Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

5.1.11 Reisebestätigung
 

Nach erfolgter Buchung stellen wir Ihnen per E-Mail eine Reisebestätigung zu, welche die wesentlichen Informationen zu Ihrer Reise enthält. Im Falle von Änderungen und/oder anderen wesentlichen Ereignissen werden wir sie so schnell wie möglich informieren. Bei Fragen zu Ihrer Reise können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

5.1.12 Haftung


Bitte beachten Sie unsere Haftungsbestimmungen gemäss Ziffer 5.6.2.
 

5.1.13 Reisende mit Wohnsitz in der Europäischen Union


Wenn Sie eine Pauschalreise auf unserer Buchungsplattform buchen und Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, sind wir verpflichtet Ihnen gewisse Informationen in Form eines Standardinformationsblattes zur Verfügung zu stellen. Sie finden dieses Standardinformationsblatt hier.

5.2 Bergbahntickets

JBM ist Ausstellerin der Bergbahntickets. Sie handelt dabei als vollumfänglich bevollmächtigte Management- und Vermarktungsgesellschaft folgender unter der Marke Jungfrau – Top of Europe kooperierender Bahnunternehmen: Wengernalpbahn AG, Jungfraubahn AG, Bergbahn Lauterbrunnen– Mürren AG, Firstbahn AG, Harderbahn AG und Berner Oberland-Bahnen AG. Diese Bahnen gehören zum System des Direkten Verkehrs gemäss Artikel 16 und 17 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, SR 745.1). Für die ausgegebenen Fahrscheine und für die nähere Umschreibung des Transportvertrages gelten die Tarifbestimmungen der am Direkten Verkehr beteiligten Schweizerischen Transportunternehmen (T600 ff). Die Tarife werden von der Geschäftsstelle der «Alliance Swiss Pass», der Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs (Zusammenschluss von 250 Transportunternehmen und 17 Verkehrsverbünden) administriert, herausgegeben und publiziert.

Die vom System jungfrau.ch ausgegebenen Fahrscheine sind vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung zu schützen. Gemäss T600 werden Zuschläge von CHF 100 bei Missbrauch und CHF 200 bei Fälschung erhoben. Bei Verweigerung der Bezahlung ist der Reisende aus dem Zug zu weisen. Widersetzt er sich dieser Anordnung wird die Polizei beigezogen.

5.3 Souvenir-Shop (Accessoires)

Die JBM kann jederzeit die Preise ändern bzw. anpassen. Verbindlich ist die beim Vertragsabschluss auf dem Ursprungsserver bereitgestellte Preisangabe. Alle Preise auf den Shopartikeln enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Sendungen ins Ausland wird diese auf der Schlussabrechnung abgezogen. Hier gelten bezüglich Mehrwertsteuer und Zollgebühren die Ansätze des Bestimmungslandes (Empfängeradresse)

Die Versandkosten sind in den Shop-Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich erhoben. Wir verrechnen folgende Versandpauschalen, welche im Warenkorb separat ausgewiesen werden: Schweiz CHF 8; nahes Ausland CHF 25; übrige Länder CHF 35. Versandkosten für 2 Kalender oder 6 Poster betragen einheitlich CHF 15. Das Verpackungsmaterial ist in den Versandkosten enthalten.

Der Kunde hat das Recht, seine Shopbestellung, sofern das Total der Waren CHF 100 übersteigt, innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widerrufen. Die Wiedrrufsfrist beginnt mit der Bestellung des Kunden zu laufen und ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben oder auf elektronischem Weg bei JBM eingetroffen ist. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware und die JBM entstandenen Kosten. Der Kunde muss die Ware unverzüglich originalverpackt zurücksenden. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Öffnung der Originalverpackung (Versiegelung).

Der Kunde muss die ihm zugestellte Warte sofort sorgfältig prüfen. Sollte die Ware beschädigt oder unvollständig geliefert werden, so soll sich dies der Kunde vom Zusteller bestätigen lassen. Eine allfällige Mängelrüge in JBM hat innert 10 Tagen nach Zustellung zu erfolgen. Die beschädigte Ware muss in nicht benutztem, unverändertem Zustand in Originalverpackung an JBM zurückgesandt werden. In der Regel wird gleichwertiger Ersatz geliefert. Ist JBM hierzu nicht in der Lage, entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

JBM bemüht sich, die Bestellungen innerhalb von 3 Tagen auszuführen. Die Lieferfrist ist letztlich von den Transporteuren abhängig. Es ist in etwa mit folgenden Fristen zu rechnen: Schweiz: 3 Arbeitstage, nahes Ausland: 5-8 Arbeitstage; übrige Länder: 10-15 Arbeitstage.
Schadenersatzforderungen wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

5.4 Eventveranstalter

Events, für die auf jungfrau.ch Tickets gekauft werden können, werden in der Regel durch eine Drittpartei veranstaltet. Die JBM ist Vermittlerin des Vertrags mit dem Veranstalter (Hinweise dazu im Anhang.) In ausdrücklich deklarierten Fällen ist die JBM selber Veranstalterin des Events. Das gilt zudem für Veranstaltungen, die in Kombination mit einem Bergbahnticket verkauft werden, das unmittelbar zur Anreise zum Event dient (Kombiticket). Für diese Veranstaltungen von JBM gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen:

Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig. Nach dem Verlassen der Veranstaltung können sie zum Wiedereintritt nur genutzt werden, wenn das auf dem Ticket vermerkt ist oder wenn das Kontrollpersonal dies ausdrücklich so bestätigt beziehungsweise anordnet. Bei Kombitickets gelten für die rein bahnspezifischen Aspekte subsidiär die Bestimmungen zu den Bergbahntickets.

Die Mitnahme von Getränken und Lebensmitteln, von professionellen Tonaufzeichnungs-, Foto- und Videoausrüstungen, von gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Glasflaschen und Alu-Dosen, Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art und von Tieren an die Veranstaltung sind untersagt. Verstösst der Ticketinhaber gegen die Anweisungen der Ordnungsdienste, die Sicherheitsvorschriften, die Platzanweisung und Personenlenkung, das Abfallentsorgungskonzept, so verliert sein Ticket die Gültigkeit und er kann von der laufenden Veranstaltung und von weiteren Veranstaltungen der JBM ausgeschlossen werden.

Die Veranstaltung kann auf einseitige Erklärung von JBM verschoben oder gänzlich abgesagt werden. Im Falle einer Verschiebung gilt das bereits gekaufte Ticket für das Verschiebedatum, Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen. Im Falle einer Absage gibt JBM gleichzeitig die Modalitäten für die Rückerstattung des Kaufpreises (Nennwerts) bekannt. Der Kunde muss diesen innert drei Monaten nach Bekanntgabe auf jungfrau.ch Folge leisten. Danach erlischt sein Rückerstattungsanspruch.

JBM haftet ausschliesslich für die sorgfältige Organisation des Anlasses, soweit sie hierfür ein grobfahrlässiges Verschulden trifft. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Haftung für die inhaltliche Qualität der Darbietung sowie für Beeinträchtigungen, Schädigungen, die von anderen Teilnehmern an der Veranstaltung ausgehen.

Musikveranstaltungen können laut sein. JBM stellt in diesem Fall Gehörschutz zur Verfügung, der getragen werden soll, und empfiehlt den gebührenden Abstand zu den Lautsprechern einzuhalten. Eltern sollen dem Gehörschutz von Kindern besondere Beachtung schenken.

JBM kann die Anzahl der Tickets, die an einen einzelnen Kunden abgegeben werden, limitieren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Publikationen und andere Angaben zur Veranstaltung oder die Marken und Kennzeichnungen von JBM zu verwenden, um erworbene Tickets weiter zu veräussern. Er darf Tickets nicht für Werbung oder Verkaufsförderung in eigener Sache verwenden (Bsp.: Öffentliche Verlosungen, Einbinden in Packages). Der gewerbliche Handel mit den Tickets ist untersagt. Sie verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

5.5 Adventure Angebote

Aus Sicherheitsgründen sind die Angebote First Flieger, First Glider, Mountain Cart und Trottibike nicht für Personen geeignet mit Bluthochdruck, Nacken- oder Knochenverletzungen, Schwangerschaft, Herzbeschwerden, kürzliche Operation, sowie mit körperlicher oder geistiger Behinderung. Unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Personen ist der Zutritt verboten. Den Kunden werden die detaillierten Sicherheitsbestimmungen vor Zutritt zum Adventure Angebot schriftlich abgegeben und sind zu unterzeichnen. Es ist jederzeit den Sicherheitsanweisungen des Personals Folge zu leisten. Sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben oder werden Anweisungen des Personals missachtet, ist dieses befugt den Zutritt trotz gültigem Ticket zu verweigern. In diesem Fall entfällt die Leistungspflicht der JBM.

Adventure Packages insgesamt und einzelne Leistungen daraus werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Sofern die Durchführung aufgrund von höherer Gewalt wie meteorologischen Verhältnissen etc. nicht gewährleistet werden kann, wird durch die JBM zunächst versucht, eine alternative Aktivität (Mountain Cart, First Flyer, First Glider, Trottibike etc.) anzubieten. Ist dies nicht möglich, oder lehnt der Kunde eine andere Aktivität ab. entfällt die Leistungspflicht der JBM. Nur wenn keine Alternative angeboten werden kann und der Grund für die nicht erfüllte Leistung im Einflussbereich der JBM liegt (Bsp. technische Probleme an der Adventure Anlage oder der Zubringerbahn), wird eine Teilrückerstattung der nicht bezogenen Leistungen gewährt. Das rechtzeitige Erscheinen aufgrund von Wartezeiten (auch von über 2 Stunden) liegt im Verantwortungsbereich der Kunden und entziehen sich dem Einflussbereich der JBM, weshalb verpasste Betriebszeiten kein Grund für eine Rückerstattung darstellen. Anteile des Adventure Packages und Einzeltickets, die für eine Aktivität eingelöst wurden, werden nicht rückerstattet.
Darunter fällt insbesondere auch die Anfahrt mit der Zubringerbahn (z.B. Firstbahn).

5.6 Haftung und Beanstandungen

5.6.1 Haftung
 

Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung, zum Rücktritt oder zur Warenrückgabe beansprucht werden, sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung gilt vorbehältlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

JBM haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Ausflügen oder Veranstaltungen, die der Kunde während der Durchführung der Reise "vor Ort" selbst bucht. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Unterlagen in einer Anlage, die JBM zuzuordnen ist, aufliegen oder auf der Website beschrieben werden.


5.6.2 Haftung für Pauschalreisen
 

Bucht der Kunde über die Buchungsplattform eine Pauschalreise, gelten für Ansprüche aus Schlecht- oder Nichterfüllung des Pauschalreisevertrags die folgenden Haftungsbestimmungen. Für ausservertragliche Ansprüche sowie für Ansprüche, die nicht auf dem Pauschalreisevertrag beruhen, gelten die oben genannten Bestimmungen.

Mit Ausnahme von grob fahrlässigen oder vorsätzlich zugefügten Schäden, ist die Haftung auf den zweifachen Pauschalreisepreis beschränkt.

Der Schadenersatz aus nicht gehöriger Erfüllung einer Pauschalreise (Paket) ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den zweifachen Paketpreis beschränkt.

5.6.3 Beanstandungen
 

Hat der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich JBM und dem Leistungsträger bekanntzugeben. JBM wird sich um eine angemessene Lösung bemühen. Kann vor Ort keine geeignete Abhilfe geschaffen werden, muss der Kunde eine schriftliche Bestätigung des Leistungserbringers oder der örtlichen Vertretung einholen, in der der Sachverhalt und die Mängel dokumentiert sind. Weder der Leistungserbringer noch die örtliche Vertretung von JBM sind berechtigt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Ende der Pauschalreise oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

6. Verschiedene Bestimmungen

6.1    Datenschutz


Wir bearbeiten Ihre Personendaten gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie anderer anwendbarer Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen zur Bearbeitung Ihrer Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Wenn Sie bei der Buchung Ihre E-Mail-Adresse angeben, nutzen wir diese, um Ihnen Informationen zu unseren Reiseangeboten zu senden. Sie können dieser Bearbeitung jederzeit widersprechen. Hierauf weisen wir Sie auch bei jeder werblichen Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse erneut hin. Alternativ können Sie bereits bei der Buchung der Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Marketingzwecken widersprechen.

6.2    Salvatorische Klausel
 

Jede Bestimmung dieser AGB ist so auszulegen, dass sie nach dem anwendbaren Recht gültig und durchsetzbar ist. Sollte eine wesentliche Bestimmung dieser AGB unter dem anwendbaren Recht nicht vollstreckbar oder ungültig sein, so fällt sie nur im Umfang ihrer Unvollstreckbarkeit oder Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige und vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben bindend und in Kraft. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.

6.3    Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 

Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse mit der Jungfraubahnen Management AG und ihren Kunden (Auftraggebern, Käufern), einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht. Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben, ist für die Bestimmung des Gerichtsstandes der Sitz des betreffenden Dienstleisters beziehungsweise der Jungfraubahnen Management AG massgebend. Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.


© Jungfraubahnen Management AG (JBM), Februar 2025
 

 


 

7. Anhang: Kurzfristige Reiseversicherung Kundeninformationen und Allgemeine Bedingungen

MobiTour: Ausgabe November 2017 (650.080.101)


Was Sie über Ihre Reiseversicherung wissen sollten
 

Gerne orientieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt unseres Versicherungsangebots. Die nachstehenden Kundeninformationen sollen Ihnen dabei einen Überblick und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen geben. Sie enthalten Vereinfachungen und ersetzen nicht die Versicherungsbestätigung oder die in diesem Dokument aufgeführten Allgemeinen Bedingungen.

 

1. Wer sind wir?
 

Versicherungsträger sind:

  •   Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, ein genossenschaftlich verankertes Unternehmen der Gruppe Mobiliar mit Hauptsitz an der Bundesgasse 35 in 3001 Bern.
  •   Die Mobi24 Call-Service-Center AG, eine Gesellschaft der Gruppe Mobiliar mit Sitz an der Bundesgasse 35 in 3001 Bern.

2.    Welches ist der Umfang des Versicherungsschutzes?

 

Annulationskosten
 

Wenn Sie oder eine versicherte Person infolge ernsthafter Erkrankung, erheblicher Schwangerschaftsbeschwerden, schwerer Verletzungen oder Tod eine Reise nicht antreten können oder diese abbrechen müssen, übernimmt die Annullationskostenversicherung die vertraglich geschuldeten Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.


3    Welches sind die wichtigsten Ausschlüsse?


Nicht versichert sind zum Beispiel Ereignisse,

  •   die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten sind oder deren Eintritt für die versicherte Person vorhersehbar war;
  •   bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wettfahrten;
  •   die bei Ausübung einer gewagten Handlung eintreten, denen sich die versicherte Person wissentlich aussetzt;
  •    wenn die vorgeschriebenen minimalen Eincheckzeiten missachtet werden und dadurch die Reise
  • nicht angetreten oder nicht fortgesetzt werden kann.


4.   Welche Leistungen gelten im Schadenfall?
 

Die von der Mobiliar im Schadenfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen sowie den anwendbaren Gesetzen.

5. Welche Prämien sind geschuldet?
 

Die Prämie wird für die gesamte Vertragsdauer beim Vertragsabschluss bezahlt. Darin enthalten ist ein Zuschlag von 5% für den eidgenössischen Stempel.

6. Welches sind Ihre wichtigsten Pflichten?
 

Der Versicherte oder Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, alle für die Beurteilung des Schadenfalles erforderlichen Auskünfte und Unterlagen wie Arztatteste inkl. Diagnose, amtliche Todeserklärungen, Polizeirapporte, Originalrechnungen usw. unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Bei Krankheit oder Unfall sind die behandelnden Ärzte vom ärztlichen Berufsgeheimnis zu entbinden.


7. Was gilt betreffend Laufzeit des Versicherungsvertrages?


Die Annullationskosten-Versicherung beginnt am Tag der definitiven Buchung und endigt am letzten Tag des gebuchten Arrangements.

8. Was gilt punkto Datenschutz?
 

Die Mobiliar hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an das schweizerische Datenschutzrecht. Daten, die sich aus dem Versicherungsverhältnis oder der Schadenerledigung ergeben, werden von der Mobiliar bearbeitet und insbesondere für die Bestimmung der Prämien, zur Risikoabklärung, zur Bearbeitung von Versicherungsfällen, für gruppeneigene Marketingzwecke (z.B. Marktforschung, Erstellung von Kundenprofilen) sowie zur Pflege und Dokumentation von bestehenden und künftigen Kundenbeziehungen verwendet. Gespräche mit unserem Call-Service- Center können zur Sicherstellung einer einwandfreien Serviceleistung sowie zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden. Die Daten können sowohl physisch wie elektronisch aufbewahrt werden. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht, soweit gesetzlich zulässig.

Falls zur Vertragsabwicklung oder Schadenbehandlung erforderlich, wird die Mobiliar die Daten an die an der Versicherungbeteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer und an die Gesellschaften der Gruppe Mobiliar zur Datenbearbeitung bekannt geben, die an der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses beteiligt sind.

Die Mobiliar wird einem allfälligen Mit- oder Nachversicherer entsprechende Auskünfte erteilen und beim Vorversicherer oder bei Dritten sachdienliche Auskünfte zum bisherigen Schadenverlauf einholen, insbesondere zur Risikoabklärung und zur Bestimmung der Prämien. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung nicht zustande kommt.


Gemeinsame Bestimmungen

A Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen sind die getroffenen Vereinbarungen gemäss Ihrer Police, das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), das schweizerische Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht.

Rechtsgrundlage für versicherte Risiken im Fürstentum Liechtenstein ist das dort gültige Versicherungsvertragsgesetz. Dessen zwingende Normen haben Vorrang vor anders lautenden Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen.

B Beginn und Dauer des Vertrages

Die Annullationskosten-Versicherung beginnt am Tag der definitiven Buchung und endigt am letzten Tag des gebuchten Arrangements.

C Meldepflichten und Obliegenheiten

1 Meldung im Schadenfall
 

  1. Sie sind verpflichtet, uns sofort über einen der folgenden Kanäle zu benachrichtigen:
    1. Für Notfälle: Mobi24 Call-Service-Center AG, Bundesgasse 35, 3001 Bern | Telefon 00 800 16 16 16 16 oder 0844 84 84 84
    2. Schadenereignisse, die keine Intervention durch die Mobi24 Call-Service-Center AG erfordern, sind an die Abgabestelle oder an die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Bundesgasse 35, 3001 Bern zu richten.
  2. Sie ermächtigen uns, alle Informationen einzuholen, welche der Feststellung des Schadens dienen und müssen die für die Begründung Ihres Entschädigungsanspruches nötigen Angaben machen.

2 Schadenminderungspflicht

 

  1. Sie sind verpflichtet, bei Eintritt eines Schadenereignisses nach Möglichkeit alles zu tun, um den Schaden zu mindern.

Wenn die Melde- oder Verhaltenspflichten schuldhaft verletzt werden, können wir die Leistungen kürzen oder ablehnen.

Dieser Nachteil tritt nicht ein, wenn die Verletzung den Umständen nach als unverschuldet anzusehen ist oder der Schaden auch bei der Erfüllung der Obliegenheit eingetreten wäre.

D Entschädigung

1 Fälligkeit der Entschädigung


Die Entschädigung wird vier Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, in dem wir alle zur Feststellung der Höhe des Schadens und unseres Leistungsumfanges erforderlichen Unterlagen erhalten haben.

Die Zahlungspflicht wird aufgeschoben, solange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann.

Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als

1.    Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zum Zahlungsempfang bestehen;
2.    eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.

2 Kürzung der Entschädigung


Wir können bei schuldhafter Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder Obliegenheiten die Entschädigung in dem Ausmass herabsetzen, als dadurch Eintritt und Umfang des Schadens beeinflusst wurden.

Ebenso wenn die nach den Umständen gebotenen Massnahmen zum Schutz der versicherten Sachen nicht getroffen worden sind.

Dieser Nachteil tritt nicht ein, wenn die Verletzung oder Unterlassung den Umständen nach als unverschuldet anzusehen ist.

3 Ansprüche gegenüber Dritten
 

  1. Wenn wir oder Mobi24 aus diesem Vertrag Leistungen erbracht haben, für welche auch bei Dritten Ansprüche geltend gemacht werden können, haben die versicherten Personen diese Ansprüche bis zur Höhe der erbrachten Leistungen an einen der vorgenannten Leistungserbringer abzutreten.
  2. Hat eine versicherte Person Anspruch aus anderen Versicherungsverträgen, beschränkt sich die Deckung auf den Teil unserer Leistungen, welche denjenigen des anderen Versicherungsvertrags übersteigt.
  3. Bestehen mehrere Versicherungen bei konzessionierten Versicherungsgesellschaften, so werden die Kosten gesamthaft nur einmal vergütet.

4 Verjährung und Verwirkung

 

  1. Die Forderungen aus diesem Vertrag verjähren 2 Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet.
  2. Abgelehnte Entschädigungsforderungen, die nicht innert 2 Jahren nach Eintritt des Schadenereignisses gerichtlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.

E Schadenermittlung

  1. Der Versicherte oder Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, alle für die Beurteilung des Schadenfalles erforderlichen Auskünfte und Unterlagen wie Arztatteste inkl. Diagnose, amtliche Todeserklärungen, Polizeirapporte, Originalrechnungen usw. unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Bei Krankheit oder Unfall sind die behandelnden Ärzte vom ärztlichen Berufsgeheimnis zu entbinden.
  2. Ernsthafte Erkrankungen, erhebliche Schwangerschaftsbeschwerden und schwere Verletzungen sind durch ein Arztzeugnis nachzuweisen.
  3. Ernsthafte körperliche Erkrankungen und schwere Verletzungen des Haustieres sowie ein unvorhersehbarer un-günstiger Heilungsverlauf sind durch ein Tierarztzeugnis nachzuweisen. Entsteht ein Schadenfall auf Grund eines unvorhersehbaren ungünstigen Heilungsverlaufes, werden die versicherten Leistungen im Rahmen dieser Versicherung erbracht.
  4. Psychische Erkrankungen sind durch ein Arztzeugnis eines Psychiaters nachzuweisen.

F Versicherte Personen

Versichert sind alle Personen, welche sich bei der Buchung des Arrangements für eine Annullationskostenversicherung entschieden und die dafür berechnete Prämie bezahlt haben. Der Versicherungsnehmer erhält beim Abschluss eine Versicherungsbestätigung.

G Örtlicher Geltungsbereich

Die Annullationskosten-Versicherung gilt weltweit für Reisen. Nicht als Reise gilt der Arbeitsweg.

H Begriffsdefinitionen

  1. Reise
    Als Reisen gelten unabhängig vom Zweck jegliche Fortbewegungen der versicherten Personen ausserhalb von Wohnort und angrenzenden Gemeinden.
  2. Gleichzeitig gebuchter Reisebegleiter
    Mehrere Personen haben eine gemeinsame Reise gebucht oder diese bereits angetreten.
  3. Persönlich sehr nahestehende Person
    –    Familienangehörige, Konkubinatspartner sowie dessen Kinder und Eltern;
    –    sehr enge Freunde, zu denen intensiver Kontakt besteht.
  4. Elementarereignisse
    Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch.
  5. Profisport
    Profisport ist die Ausübung einer sportlichen Tätigkeit zum Zwecke des materiellen Gewinns. Profisport umfasst alle Einnahmen aufgrund einer sportlichen Tätigkeit, die über die Entschädigung von Spesen hinausgehen.
  6. Öffentliche Verkehrsmittel
    Für die Öffentlichkeit bestimmte und zugängliche Verkehrsmittel, die nach Fahrplan verkehren und für die ein Fahrschein zu lösen ist.
  7. Haustiere
    Als Haustiere gelten ausschliesslich Hunde und Katzen.

I Generelle Einschränkungen

  1. Bei militärischer oder behördlicher Requisition, kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, und den dagegen ergriffenen Massnahmen, sowie bei Veränderungen der Atomkernstruktur erbringen wir die versicherten Leistungen nur, wenn die versicherte Person nachweist, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht. Wird die versicherte Person ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein von einem dieser Ereignisse überrascht, setzen unsere Leistungen erst 14 Tage nach dem erstmaligen Auftreten aus.
  2. Bei Unruhen aller Art (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall, Tumult usw.) und den dagegen ergriffenen Massnahmen erbringen wir die versicherten Leistungen nur, wenn die versicherte Person glaubhaft darlegt, alle zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens getroffen zu haben.

K Generelle Ausschlüsse

Nicht versichert sind Ereignisse
 

  1. bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten. Des Weiteren sind generell sämtliche Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen und sonstigen Verkehrsflächen, die zu vergleichbaren Zwecken eingesetzt werden, von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Diese Regelung gilt für das In- und Ausland;
  2. bei der Teilnahme an Wettkämpfen oder Trainings im Zusammenhang mit Profisport und generell bei Sportarten mit stetigem Körperkontakt und Verletzungsziel (z.B. Boxen, Ringen, Kickboxen usw.);
  3. beim vorsätzlichen Begehen von Verbrechen, Vergehen oder beim Versuch dazu, sowie bei der Teilnahme an Raufereien;
  4. im Zusammenhang mit schwerer Trunkenheit (ab 2,0 Promille Blutalkoholgehalt), Konsum von Drogen aller Art sowie missbräuchlichem Konsum von Medikamenten;
  5. die bei Vertragsabschluss oder bei der Reisebuchung bereits eingetreten sind, oder deren Eintritt für die versicherte Person voraussehbar war;
  6. bei denen man sich wissentlich einer besonders grossen Gefahr aussetzt (Wagnis);
  7. im Zusammenhang mit Entführung.

L Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen

Ungeachtet anderslautender Vertragsbestimmungen gewährt dieser Versicherungsvertrag keinen Versicherungsschutz oder sonstige Leistungen des Versicherers, soweit und solange anwendbare gesetzliche Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen entgegenstehen.

M Gerichtsstand

Sie können bei Meinungsverschiedenheiten für Ansprüche aus dieser Versicherung Klage gegen die Mobiliar erheben, und zwar

  1. an Ihrem schweizerischen oder liechtensteinischen Wohnort oder
  2. am Sitz der Mobiliar in Bern.

Annullationskosten

1 Versicherte Gefahren
 

  1. Die versicherte Person oder ein gleichzeitig gebuchter Reisebegleiter
    1. erkrankt ernsthaft, leidet an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden, erleidet durch einen Unfall schwere Verletzungen oder stirbt;
    2. kann die Reise nicht antreten oder muss zurückreisen, weil eine persönlich sehr nahestehende Person oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter am Arbeitsplatz ernsthaft erkrankt, an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden leidet, durch einen Unfall schwere Verletzungen erleidet oder stirbt oder weil an Hausrat oder Gebäude der versicherten Person oder eines gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters ein grosser Schaden entstanden ist. Die Anwesenheit der versicherten Person bzw. eines gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters am Wohnsitz oder am Arbeitsplatz ist deshalb erforderlich;
    3. wird an der Reise gehindert durch Ausfall des öffentlichen Verkehrsmittels inkl. Grounding oder Konkurs einer Fluggesellschaft. Verspätungen und Umwege gelten nicht als Ausfall;
    4. wird an der Reise gehindert durch Streik oder Unruhen aller Art (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen wie beispielsweise von Zusammenrottung, Krawall, Tumult) ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein oder durch Quarantäne, Epidemie, Erdbeben, vulkanische Eruptionen oder Elementar-ereignisse, wenn das Leben der versicherten Person gefährdet ist oder von offizieller schweizerischer Stelle (Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten/EDA oder Bundesamt für Gesundheit/BAG) von der Reisedurchführung abgeraten wird;
    5. kann die Reise nicht antreten, weil sie eine neue Stelle antritt oder weil ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt hat. Die konkrete Anstellungsveränderung muss für die betroffene Person unerwartet und überraschend eintreten und darf zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht bekannt gewesen sein (Beförderung gilt nicht als neue Stelle);
    6. kann die Reise nicht antreten, weil der Reisepass oder die Identitätskarte gestohlen wurde.
  2. Die versicherte Person kann die Reise nicht oder nur verspätet antreten, muss sie verlängern oder vorzeitig abbrechen, weil das ihr oder einer in Hausgemeinschaft lebenden Person gehörende Haustier (Hund oder Katze) körperlich ernsthaft erkrankt, durch einen Unfall eine schwere Verletzung erleidet oder stirbt und die Anwesenheit des Versicherten am Wohnsitz unbedingt erforderlich ist.

2    Versicherte Leistungen
 

Die versicherten Leistungen sind limitiert durch die Höhe der Arrangementkosten. Pro versichertes Ereignis werden die folgenden Leistungen erbracht:

  1. Vor Antritt der Reise
    Die effektiv angefallenen, vertraglich geschuldeten Annullationskosten, sofern hierfür nicht der Veranstalter nach Pauschalreisegesetz haftet.
  2. Bei verspätetem Antritt der Reise
    1. Rückvergütung der bis zum Abreisetag nicht bezogenen Leistungen des Aufenthaltes bzw. die effektiv angefallenen, vertraglich geschuldeten Annullationskosten;
    2. entstehende Reisemehrkosten.
  3. Bei Unterbruch der Reise
    Rückvergütung der nicht bezogenen Leistungen des Aufenthaltes bzw. die effektiv angefallenen, vertraglich geschuldeten Annullationskosten.
  4. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise
    Rückvergütung der nicht bezogenen Leistungen des Aufenthaltes.
  5. Die branchenüblichen Bearbeitungsgebühren der Reiseveranstalter bzw. -büros für Annullationen werden vergütet.
  6. Veranstaltungstickets (Konzerte, Theater, Sportanlässe etc.) werden ebenfalls vergütet. Sind solche nicht Bestandteil eines Reisearrangements, werden die Tickets (reine Ticketkosten, ohne Bearbeitungs-, Versicherungs- und Versandgebühren) bis zum Betrag von CHF 500 pro Person und Ereignis rückerstattet.

Einschränkungen

  1. Leidet eine versicherte Person an einer chronischen Krankheit, ohne dass deswegen die Reise bei Abschluss der Versicherung in Frage gestellt erscheint, zahlen wir die entstehenden versicherten Kosten, wenn die Reise wegen schwerer, akuter Verschlimmerung dieser Krankheit annulliert werden muss. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person in einem solchen Fall als Folge einer chronischen Krankheit unerwartet stirbt.
  2. Bei psychischen Erkrankungen wird eine Leistung nur erbracht, wenn ein Arztzeugnis eines Psychiaters vorliegt, mit welchem die ernsthafte Erkrankung diagnostiziert / bestätigt wird.
  3. Bei Ereignissen, die durch das versicherte Haustier ausgelöst werden, sind die Leistungen pro versichertes Ereignis limitiert auf CHF 5000.

Nicht versichert sind

  1. Schäden, die entstehen, wenn die vorgeschriebenen minimalen Eincheckzeiten missachtet werden und dadurch die Reise nicht angetreten oder nicht fortgesetzt werden kann;
  2. Forderungen für Annullationskosten des Veranstalters gegenüber der versicherten Person, sofern
    –    der Veranstalter unter das Pauschalreisegesetz fällt und
    –    der Reiseveranstalter die Reise nicht durchführt (auch wenn eine behördliche Verfügung Ursache der Absage ist) und
    –    die versicherte Person die Reise noch nicht angetreten hat;
  3. Flughafentaxen und dergleichen, sofern diese anderweitig rückerstattungspflichtig sind;
  4. Kosten im Zusammenhang mit Grundausbildungen, Zweit- oder Zusatzausbildungen und Umschulungen, die zur Erlangung, Auffrischung oder Vertiefung von Berufskenntnissen dienen;
  5. Folgen aus Schäden von Reisen, während derer ein im Voraus geplanter medizinischer oder schönheitschirurgischer Eingriff stattfindet und bei denen der Unterbruch oder der Abbruch der Reise auf diesen Eingriff zurückzuführen ist;
  6. folgende Ereignisse, ausgelöst durch Haustiere:
    –    Hunde und Katzen aus gewerblicher Tierhaltung;
    –    Folgen und Leiden, die bei Vertragsbeginn oder Reisebuchung bereits bekannt waren;
    –    Ereignisse bei der Teilnahme an Wettkämpfen und Rennen oder auf der Jagd;
    –    Impfungen und Folgen davon sowie Folgen chirurgischer Eingriffe.