- Das Eisenbahnverkehrs-Unternehmen, welches den Netzzugang wünscht, hat seinen Sitz in der Schweiz oder EU.
- Der Netzzugang anderer ausländischer Unternehmen richtet sich nach den jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.
- Das Unternehmen besitzt eine Konzession oder eine Lizenz zum Führen von Zügen gemäss Eisenbahngesetz (EBG).
- Die finanziellen Grundlagen sind gesichert.
- Es besteht ein Versicherungsschutz von mindestens 100 Millionen Schweizer Franken pro Schadenfall.
- Qualifiziertes Personal gewährleistet einen sicheren Betrieb.
- Die Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Bahnbetrieb.
- Es ist garantiert, dass die Sicherheitsbestimmungen der befahrenen Strecken eingehalten werden.
Technische Angaben zum Netzzugang BOB.pdf