Zurück zurÜbersicht
7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Es bestehen keine besonderen Abmachungen für den Fall eines Kontrollwechsels. Die gesetzlich vorgesehene Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots gilt unverändert. Der Grenzwert von 33% wurde weder an- noch aufgehoben (kein Opting-up/-out).