2. Inhalte der Entschädigungen
2.1 Grundzüge
Die Ausgestaltung des Vergütungsmodells orientiert sich an der Grundstrategie, welche die Aktie der Jungfraubahn Holding AG als Value Stock positioniert. Das Entschädigungssystem unterstützt die langfristige Wertsteigerung für die Anleger. Dies wird konkret erreicht durch
- eine längerfristige Festlegung der Besoldung und insbesondere eine längerfristige Fixierung der Erfolgskomponente der Geschäftsleitung zur Sicherung der Kontinuität,
- die Bemessung der Erfolgsbeteiligung der Geschäftsleitung am Gewinn vor Steuern (EBT) und damit an einer teamorientierten Zielsetzung (EBT als eine wichtige Voraussetzung für das Erzielen von Free Cashflow),
- ein Aktienbeteiligungsprogramm mit langer Bindung (Sperrung der Weitergabe der Aktien während 5 Jahren) und damit eine Orientierung am langfristigen Wertzuwachs.
Das Aktienbeteiligungsprogramm besteht in gleicher Form auch für die Kader und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe. Die Aktien im Eigenbesitz sollen die Bindung des gesamten Personals ans Unternehmen verstärken. Über das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm konnten seit 2005 über 4% des Aktienbestandes beim Personal platziert werden. Die Ausübungsquote 2017 betrug 65%.
2.2 Die einzelnen Elemente des Entschädigungssystems
2.2.1 Fixe Entschädigung
Für Verwaltungsräte bildet die fixe Entschädigung, bestehend aus Honorar, Spesenpauschale und Sitzungsgeld, Basis für die Entschädigung. Es wird in zwei Halbjahrestranchen ausbezahlt. Die Geschäftsleitung erhält ein Grundgehalt, das in Form von 13 Monatslöhnen ausgerichtet wird.
Für Verwaltungsräte, die eine an der Jungfraubahn Holding AG beteiligte juristische Person (Art. 707, Abs. 3 OR) vertreten, kann die Vertretene bestimmen, dass das Honorar nicht an die Verwaltungsrätin / den Verwaltungsrat, sondern an sie direkt auszubezahlen sei. Der geschuldete Betrag wird einmal jährlich per Ende Dezember abgerechnet [5].
Sofern Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung Entschädigungen von Dritten für Tätigkeiten erhalten, die im Zusammenhang mit ihrer Funktion bei den Jungfraubahnen ausgeübt werden, gilt Folgendes: Die Mitglieder der Geschäftsleitung liefern ihre Honorare ersatzlos an die Jungfraubahnen Management AG ab. Sitzungsgelder können sie als Teil ihrer Entschädigung behalten. Verwaltungsräte behalten Honorare und Sitzungsgelder. Solche Zahlungen werden in diesem Bericht in das Honorar beziehungsweise den Lohn eingerechnet und für den jeweiligen Empfänger ausgewiesen.
2.2.2 Variable Entschädigung
Der Verwaltungsrat hat für sich per 1. Januar 2018, das heisst wirksam für das Geschäftsjahr 2017, die variable Komponente Erfolgsbeteiligung gestrichen.
Der erbrachten Leistung der Geschäftsleitung wird durch die variable Erfolgsbeteiligung Rechnung getragen, die vom erreichten Unternehmenserfolg bestimmt wird. Sie wird am Ergebnis vor Steuern (EBT) bemessen. Sie wird langfristig festgelegt und gilt über einen längeren Zeitraum. Der Anteil berechnet sich nach der Formel (EBT − CHF 15 Mio.) × Faktor, wobei als Faktor Folgendes eingesetzt wird: 0,5% für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung und 0,3% für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Erfolgsbeteiligung ist statutengemäss auf maximal zwei Drittel der Grundvergütung beschränkt. Die Erfolgsbeteiligung wird für die Geschäftsleitungsmitglieder am nächsten auf die Genehmigung des Ergebnisses der Jungfraubahn Holding AG folgenden ordentlichen Zahltag fällig.
2.2.3 Aktienbeteiligungsprogramm
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung können sich gemäss den ihnen zugeteilten Quoten freiwillig am Programm für verbilligte Mitarbeiteraktien beteiligen. Das Bezugsrecht wird unter Beachtung des von der Generalversammlung genehmigten Betrags und aufgrund der Betriebszugehörigkeit am Ende des 3. Quartals zugeteilt. Die Ausübung erfolgt zu einem verbilligten Preis, der jährlich überprüft und neu festgelegt wird. Die Anzahl Bezugsrechte für den Verwaltungsrat bestimmt sich zudem anhand eines Maximalbetrages für den Aktienanteil. Dieser wird so festgelegt, dass die Gesamtvergütung in einem definierten Zielband zu liegen kommt [6].
Die Bezugsfrist läuft während 60 Tagen, in denen sich die Berechtigten entscheiden müssen, in welchem Umfang sie Aktien beziehen wollen. Als Leitlinie für den Bezugspreis dient ein Drittel des Durchschnittskurses Dezember des Vorjahres, dieser kann bei Bedarf (grosse Kursveränderungen) während des Jahres bis spätestens 15. September angepasst werden [7]. Die Aktien können während einer Sperrfrist von 5 Jahren nicht veräussert und verpfändet werden. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem nach dem Rundschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung massgeblichen Börsenkurs wird als Vergütungsbestandteil ausgewiesen.
2.3 Berufliche Vorsorge der Geschäftsleitung
Die Grundlöhne der Geschäftsleitungsmitglieder sind in der Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen versichert. Für die variablen Bestandteile besteht eine Versicherungslösung bei einem Lebensversicherer.