3. Verwaltungsrat
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats (inkl. Ziff. 3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen)
Die nachfolgenden Angaben zum Verwaltungsrat [8] beziehen sich auf den 31. Dezember 2017. An der Generalversammlung 2017 wurde Hanspeter Rüfenacht als Nachfolger von Dr. Jürg Rieben, welcher nach 15-jähriger Zugehörigkeit seinen Rücktritt verkündete, in den Verwaltungsrat gewählt. Im Internet unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/corporate/ueber-uns/jungfraubahn-holding-ag/verwaltungsrat-jungfraubahn-holding-ag/ finden Sie die laufend aktualisierten Angaben.
Der Verwaltungsrat der Jungfraubahn Holding AG besteht aus 6 Mitgliedern.
Prof. Dr. Thomas Bieger (1961, CH), Präsident
1 Studium rer. pol. Universität Basel, Doktorat 1987; Professor für Betriebswirtschaftslehre und Tourismus Universität St. Gallen 1996 2 Tätigkeiten an den Universitäten Basel und Innsbruck; Dozent und Mitglied Schulleitung HWV Luzern und Chur; Direktor und Geschäftsführer Mittelschule und Tourismusfachschule Samedan, Unterricht; Gastprofessuren und Fellowships Simon-Fraser-Universität Vancouver, Wirtschaftsuniversität Wien, Universität Lugano, University of Otago; Professor Universität St. Gallen; diverse VR-Mandate 3 Rektor Universität St. Gallen; Ordinarius Universität St. Gallen; Direktor Institut für Systemisches Management und Public Governance 4 Vorsitz Vergütungsausschuss; Präsident Jungfraubahnen Management AG 5 Keine 6 Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredit 7 Mitglied Awarding Body Equis Akkreditierung; Mitglied Advisory Committee AACSB Europe 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine
Ueli Winzenried (1955, CH), Vizepräsident
1 Betriebsökonom HWV 2 Während 19 Jahren: Führungsfunktionen bei der F. Hoffmann – La Roche AG im In- und Ausland, davon die letzten vier Jahre als Direktor und Mitglied der Divisionsleitung Diagnostics, verantwortlich für die internationalen Verkaufs- und Marketingaktivitäten inklusive globaler Logistik 3 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung Bern 4 Vorsitzender Revisionsausschuss, VR-Mitglied Jungfraubahnen Management AG 5 Geschäftsbeziehung mit Gebäudeversicherung Bern / GVB Privatversicherungen AG 6 VR Kongress + Kursaal Bern AG; Mitglied Stiftungsrat Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen; Stiftungsrat aha! 7 Vorstand Handels- und Industrieverein des Kantons Bern; Vorstand Volkswirtschaftliche Gesellschaft des Kantons Bern; Präsident Swiss Energy and Climate Summit (Swiss ECS) 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine
Peter Baumann (1956, CH)
1 1980 Abschluss zum dipl. Kulturingenieur ETH; 1989 INSEAD Executive Program; 1994 Schweizerischer Kurs für Unternehmensführung (SKU) 2 1981-1988 Basler & Hofmann AG, Beratende Ingenieure und Planer AG in Zürich; 1988-1996 Von Roll Transportsysteme AG, Thun (ab 1991 Von Roll Seilbahnen AG); 1996-1997 Mecaplex AG, Grenchen; 1997-2002 Doppelmayr-Seilbahnen AG, Schweiz; seit 2002 Garaventa AG, Rotkreuz, Seilbahnbau 3 Regional Manager LATAM Doppelmayr/Garaventa Group 4 Mitglied Vergütungsausschuss 5 Garaventa AG ist Lieferant von Seilbahnen für die Jungfraubahnen 6 VR-Mitglied Garaventa AG; VR-Mitglied CWA Constructions SA Corp., Olten; VR-Mitglied Mecaplex AG, Grenchen 7 Keine 8 Gemeinderat Grindelwald 9 Nicht exekutiv 10 Keine
Nils Graf (1956, CH)
1 Maurerlehre, Vorarbeiterschule, diverse Weiterbildungskurse und Abschluss als eidg. dipl. Bauführer an der Schweizerischen Bauschule in Aarau 2 Seit 1982 Mitinhaber Graf AG Hoch- & Tiefbau, Holzbau in Wengen 3 Mitinhaber Graf AG Hoch- & Tiefbau, Holzbau in Wengen 4 Mitglied Revisionsausschuss 5 Div. Aufträge im Bereich Hoch- und Tiefbau 6 VR-Präsident der Beo Bauservice AG; Präsident der Graf Bauberatung GmbH; VR-Vizepräsident der Graf AG 7 Senator der Junior Chamber International 8 Gemeinderat Lauterbrunnen; Bergschreiber der Alpgenossenschaft Wengernalp; Sekretär der Skipistenkommission Wengen 9 Nicht exekutiv 10 Keine
Bruno Hofweber (1956, CH)
1 Kaufm. Berufslehre bei der Berner Kantonalbank (heute BEKB), Interlaken; betriebswirtschaftliche Weiterbildung 2 1979-2016 diverse Tätigkeiten für die Rugenbräu AG, zuletzt als CEO und Delegierter des Verwaltungsrates 3 Keine 4 Mitglied Revisionsausschuss 5 Keine 6 VR Brauerei Müller AG, Baden 7 Vorstand HIV, Sektion Interlaken-Oberhasli; Beirat der Brau Ring Kooperationsgesellschaft privater Brauereien Deutschland-Österreich-Schweiz 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine
Hanspeter Rüfenacht (1958, CH)
1 Lehre, Berufsmittelschule KV Bern; Betriebsökonom HWV 2 1974-1999 Schweizerische Bankgesellschaft/UBS AG, verschiedene leitende Funktionen im Privat- und Firmenkundengeschäft sowie im Kreditmanagement; seit 1999 Berner Kantonalbank AG, zuerst als Leiter Kreditmanagement, ab 2002 Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Departements Beratung und Verkauf, seit 2012 Vorsitzender der Geschäftsleitung 3 CEO/Vorsitzender der Geschäftsleitung der Berner Kantonalbank AG 4 Mitglied Vergütungsausschuss 5 Keine 6 VR-Mitglied Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) 7 Präsident der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft des Kantons Bern (VWG Bern); Mitglied des Vorstandes des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern (HIV) 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine
3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Siehe Ziffer 3.1
3.3 Anzahl zulässige Mandate
Die Anzahl der Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb des Konzerns, die in das schweizerische Handelsregister oder ein vergleichbares ausländisches Register einzutragen sind, ist für Mitglieder des Verwaltungsrates auf drei Mandate in börsenkotierten Unternehmen, zehn Mandate in nicht börsenkotierten Unternehmen und zwanzig Mandate in anderen Rechtseinheiten wie Stiftungen und Vereinen beschränkt (Art. 17 Statuten Jungfraubahn Holding AG).
3.4 Kreuzverflechtungen
Die Gruppe ist mit keiner anderen Unternehmung durch gegenseitige Einsitznahme in den Verwaltungsräten verbunden.
3.5 Wahl und Amtszeit
3.5.1 Grundsätze des Wahlverfahrens
Die Generalversammlung wählt alle Verwaltungsräte, den Präsidenten sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses jährlich und in Einzelwahl (Art. 17 der Statuten der Jungfraubahn Holding AG).
Gemäss dem Organisationsreglement des Verwaltungsrats gelten folgende Limitierungen:
«Die Altersgrenze ist auf 70 Jahre festgelegt, d. h. auf die Generalversammlung des Jahres, in welchem der Mandatsträger sein 70. Altersjahr vollendet, hat der Rücktritt aus dem Verwaltungsrat zu erfolgen. Wird jemand Kraft einer öffentlichen, politischen oder sonstigen Funktion, als Eigentümer eines grossen Aktienpaketes oder als Organ einer Aktionärin (Art. 707, Abs. 3 OR) in den Verwaltungsrat gewählt, so gilt für ihn keine Altersgrenze. Der Betreffende hat jedoch das Verwaltungsratsmandat mit dem Ausscheiden aus dem Amt / der Funktion oder der Veräusserung der massgeblichen Aktien im Interesse der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die zu diesem Zeitpunkt laufende Amtsdauer darf beendet werden. Eine Wiederwahl «ad personam» ist, vorbehältlich der Altersgrenze, möglich.»
Nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 hat der Vewaltungsrat am 26. Februar 2018 beschlossen, dass die Altersgrenze ausnahmslos für alle gilt.
3.6 Interne Organisation
Der Verwaltungsrat konstituiert sich, den Präsidenten und die Mitglieder des Vergütungsauschusses ausgenommen, bezüglich seiner Chargen und der Zusammensetzung der Ausschüsse selbst. Zu seinem Sekretär (nicht Mitglied) hat er Christoph Schläppi gewählt.
3.6.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat
Der Präsident des Verwaltungsrats – im Verhinderungsfalle der Vizepräsident – führt den Verwaltungsrat, leitet die Verwaltungsratssitzungen und die Generalversammlung. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung in allen Belangen der Unternehmensführung. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen im Plenum alle dieselben Aufgaben und Verantwortungen wahr. Der Verwaltungsrat wird durch spezialisierte, aus seiner Mitte gebildete Ausschüsse unterstützt. Diese analysieren bestimmte Bereiche vertieft und erstatten zur Vorbereitung der Beschlüsse oder zur Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion Bericht. Näheres regelt das Reglement für den jeweiligen Ausschuss.
3.6.2 Die Ausschüsse im Einzelnen
Revisionsausschuss:
Ueli Winzenried, Vorsitz; Nils Graf, Bruno Hofweber
Der Revisionsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beurteilung der Semester- und der Jahresabschlüsse;
- Beurteilung der Organisation der internen Finanzkontrolle und der externen Revision;
- Beurteilung der Unabhängigkeit, der Leistung und der Entschädigung der externen Revisionsstelle und der Vereinbarkeit von Beratungsmandaten mit der Revisionstätigkeit.
Der Revisionsausschuss führt selber keine Prüfungsarbeiten durch.
Vergütungsausschuss:
Prof. Dr. Thomas Bieger, Vorsitz; Peter Baumann, Hanspeter Rüfenacht
Dem Vergütungsausschuss kommen grundsätzlich Vorschlags- und Umsetzungskompetenzen zu. Der Vergütungsausschuss ist dabei auch zuständig für die Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung. Das Organisationsreglement verweist für die weitere Kompetenzordnung auf das Reglement des Vergütungsausschusses. Gemäss diesem entscheidet der Ausschuss definitiv über die Entschädigungen der erweiterten Geschäftsleitung, der Betriebseinheiten- und Fachbereichsleiter, über den Bezugspreis und -Anspruch für verbilligte Aktien für Kader und Mitarbeiter sowie über die Bewilligung von Nebentätigkeiten der Geschäftsleitung und erweiterten Geschäftsleitung.
Der Vergütungsausschuss stellt zudem sicher, dass ein regelmässiger Benchmark (mindestens einmal jährlich) der Entschädigungen mit vergleichbaren kotierten Unternehmen und Berner Unternehmen stattfindet, ein periodischer Vergleich mit dem Anforderungsprofil des Verwaltungsrats mit dem Ist-Zustand erfolgt, eine Besprechung der Stellvertretung und Nachfolgeplanung für Mitglieder der Geschäftsleitung, der erweiterten Geschäftsleitung und evtl. weitere Schlüsselpersonen mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung abgehalten wird, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmässig beurteilt werden und die Selbstbeurteilung der Arbeit im Vergütungsausschuss erfolgt.
Zuhanden des Verwaltungsrates trifft der Vergütungsausschuss folgende Vorbereitungen:
- Vorschlag für die Umsetzung der Generalversammlungsbeschlüsse betreffend die Entschädigungen
- Vorbereitung von Revisionsvorschlägen für die Statuten betreffend die Grundsätze für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
- Revision und Anpassung der Entschädigungspolitik für das Personal
- Einmalige, freiwillige Boni für das Personal (Grundsatz / Rahmen)
3.6.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel fünf Mal im Jahr, einmal jeweils zu einer zweitägigen Strategieklausur. Die Beschlüsse werden jeweils vom Gesamtverwaltungsrat gefasst (einfaches Mehr der Anwesenden). Der CEO nimmt an der Sitzung des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil. In der Sitzung sind zudem die für ein Geschäft Verantwortlichen anwesend. Auf der Einladung für die Sitzungen des Verwaltungsrats werden sämtliche Themen, die behandelt werden sollen, aufgeführt. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine schriftliche Dokumentation. In dringenden Fällen und unter Einhaltung gewisser einschränkender Formvorschriften können Beschlüsse auch auf dem Zirkulationsweg gefasst werden. Seit August 2017 haben die Verwaltungsräte nach Wunsch das Sitzungsvorbereitungstool Diligent im Einsatz, welches ihnen Einsicht in die Unterlagen der aktuellen und der früheren Sitzungen gewährt. Im Jahresablauf hält sich der Verwaltungsrat an folgenden Zyklus von aufeinander aufbauenden Analyse- und Entscheidungsschritten:
- Strategiekontrolle und Risikobeurteilung
- Ausarbeiten / Anpassen des Businessplans
- Budgetierung aufgrund des Businessplans
- Investitionsentscheide
- Analyse des Ergebnisses
Im Berichtsjahr fanden sechs Verwaltungsratssitzungen, eine davon zweitägig, drei Sitzungen des Revisionsausschusses und zwei des Vergütungsausschusses statt.
3.7 Kompetenzregelung
Der Verwaltungsrat der Jungfraubahn Holding AG übt die oberste Leitung und die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsleitung in der gesamten Jungfraubahn-Gruppe aus.
Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in den Statuten sowie im Organisationsreglement festgelegt. Er ist befugt, in allen Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht ausdrücklich durch Gesetz, Statuten oder Organisationsreglement der Generalversammlung oder anderen Gesellschaftsorganen übertragen oder vorbehalten sind. Das Organisationsreglement enthält eine detaillierte Kompetenzordnung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die der gesetzlichen Ordnung Rechnung trägt (OR 716a) und die im täglichen Geschäft regelmässig eingehalten wird. Vorschriften zur Insiderprävention und zur Offenlegungspflicht von Management-Transaktionen finden sich in den Anhängen. Das Organisationsreglement, das auch eine tabellarische Gegenüberstellung der Zuständigkeiten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie eine Zusammenfassung der Projektsteuerung enthält, finden Sie im Internet unter: https://www.jungfrau.ch/de-ch/corporate/downloads/
Der Verwaltungsrat verfügt über eine Directors-and-Officers-Versicherung. Die entsprechenden Prämien werden von der Gesellschaft getragen.
3.8 Informations- und Kontrollinstrumente
Dem Verwaltungsrat wird offen und zeitgerecht Bericht erstattet (verantwortlich: Vorsitzender der Geschäftsleitung). Dies geschieht in Form von mündlichen Orientierungen in den Verwaltungsratssitzungen (Standardtraktanden für CEO und CFO) und durch das spezielle Reporting bei grossen Projekten (jährlicher Projektstatus und Projektabrechnung bei Abschluss). Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat in geeigneter Form sofort benachrichtigt.
Der Präsident des Verwaltungsrats und der Vorsitzende der Geschäftsleitung unterrichten sich gegenseitig und beraten regelmässig alle wichtigen Geschäfte.
Die Jungfraubahnen verfügen über ein «ISO 9001:2015»-zertifiziertes Management-System. Dieses erfüllt auch die Anforderungen des Qualitätsgütesiegels (Stufe 3) von Schweiz Tourismus und integriert die Ablauforganisation, die Arbeitsanweisungen, das interne Kontrollsystem (IKS), das Risk Management und die Qualitätssicherung in ein einheitliches Führungsinstrument.
Die Jungfraubahnen verfügen über ein MIS-System, das Kennzahlen zu Geschäftsverlauf, Finanzen, Entwicklungszielen (Personal, Zugriffe Homepage, KVP usw.) und Rahmenbedingungen enthält. Dieses wird wöchentlich nachgeführt. Die Reportings an den Verwaltungsrat nehmen die wichtigsten Kennzahlen auf. Die Verwaltungsräte werden auf Anfrage jederzeit mit Originaldaten aus dem MIS beliefert.