1. Einleitung und Grundsätze
Der vorliegende Bericht orientiert über die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Jungfraubahn Holding AG gemäss Art. 13 Abs. 1 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften (VegüV). Er wird der Generalversammlung 2018 zur Kenntnisnahme unterbreitet. Der Bericht orientiert sich an Art. 13 bis 16 der VegüV und beachtet zudem die geltenden Standards des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance inklusive Anhang 1 über die Empfehlungen zu den Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.
Die Jungfraubahn-Gruppe bietet markt- und leistungsgerechte Gesamtentschädigungen an, um für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu gewinnen, zu motivieren und zu behalten. Die Entschädigungspolitik befolgt folgende Grundsätze: Die Honorare und Grundgehälter werden entsprechend den Anforderungen bezüglich Fähigkeiten, Verantwortung und Belastung festgelegt. Der erbrachten Leistung der Geschäftsleitung wird durch eine variable Komponente, bestimmt nach dem Ergebnis, Rechnung getragen. An der längerfristigen Entwicklung des Unternehmens partizipieren der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung durch ein Aktienbeteiligungsprogramm. Vorkehren, die den Transfer oder den Kontrollwechsel behindern, werden keine getroffen. Die Kündigungsfrist der Geschäftsleitungsmitglieder beträgt einheitlich sechs Monate (Hälfte der statutarischen Maximaldauer).
Der Rahmen für die Ausgestaltung der Vergütung wird in Artikel 20 der Statuten der Jungfraubahn Holding AG festgelegt. Sie lassen sowohl eine kurz- als auch eine langfristige Erfolgsbeteiligung in bar und/oder Aktien zu, die jedoch zwei Drittel des Grundhonorars/der Grundvergütung nicht übersteigen darf. Daneben können gemäss Statuten eigene Aktien zu einem vergünstigten Preis abgegeben, Leistungen an die berufliche Vorsorge ausgeschüttet und Darlehen zu marktüblichen Konditionen bis zu CHF 100 000 gewährt werden.
In der aktuellen Umsetzung ist das Vergütungssystem der Jungfraubahn Holding AG möglichst einfach und transparent konzipiert. Bei dessen Ausgestaltung konnte auf den Beizug von Beratern verzichtet werden. Auf eine Erfolgsbeteiligung in Aktien sowie auf eine langfristige Erfolgsbeteiligung wird verzichtet. An deren Stelle tritt das Beteiligungsprogramm für verbilligte Mitarbeiteraktien, an dem sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gemäss den ihnen zugeteilten Quoten freiwillig beteiligen können.