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5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
Alle Angaben zu den Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen (Inhalt und Festsetzung der Entschädigungen und Beteiligungsprogramme für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, Grundsätze und Elemente der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme sowie Organisation, Vorgehen und Regeln zu deren Festsetzung) sind im separaten Vergütungsbericht festgehalten.
In den Statuten sind folgende Regeln betreffend Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung festgelegt:
Gegenstand | Verwaltungsrat | Geschäftsleitung |
---|---|---|
Grundsätze über die erfolgsabhängigen Vergütungen | Art. 20, Abs. 1 | Art. 20, Abs. 2 |
Grundsätze über die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten | Art. 20, Abs. 3 | Art. 20, Abs. 3 |
Regeln betreffend Darlehen, Kredite und Vorsorgeleistungen | Art. 20, Abs. 4 und 5 | Art. 20, Abs. 4 und 5 |
Regeln betreffend die Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen | Art. 14a, Abs. 1, 2, 3 | Art. 14a, Abs. 1, 2, 3 |
Zusatzbetrag für die Vergütungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung, die nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen ernannt werden | - | Art. 14a, Abs. 2 |