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2.1 Grundzüge

Die Ausgestaltung des Vergütungsmodells orientiert sich an der Grundstrategie, welche die Aktie der Jungfraubahn Holding AG als Value Stock positioniert. Das Entschädigungssystem unterstützt die langfristige Wertsteigerung für die Anleger. Dies wird konkret erreicht durch

  • eine längerfristige Festlegung und Fixierung der Besoldung und insbesondere der Erfolgskomponenten zur Sicherung der Kontinuität,
  • die Bemessung der Erfolgsbeteiligung am Gewinn vor Steuern (EBT) und damit an einer teamorientierten Zielsetzung (EBT als eine wichtige Voraussetzung für das Erzielen von Free Cashflow),
  • ein Aktienbeteiligungsprogramm mit langer Bindung (Sperrung der Weitergabe der Aktien während 5 Jahren) und damit eine Orientierung am langfristigen Wertzuwachs.

Das Aktienbeteiligungsprogramm besteht in gleicher Form auch für die Kader und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe. Die Aktien im Eigenbesitz sollen die Bindung des gesamten Personals ans Unternehmen verstärken. Über das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm konnten seit 2005 4% des Aktienbestandes beim Personal platziert werden. Die Ausübungsquote 2016 betrug 65%.

2.2 Die einzelnen Elemente des Entschädigungssystems

2.2.1 Fixe Entschädigung

Für Verwaltungsräte bildet das fixe Honorar Basis für die Entschädigung. Es wird in zwei Halbjahrestranchen ausbezahlt. Die Geschäftsleitung erhält ein Grundgehalt, das in Form von 13 Monatslöhnen ausgerichtet wird.

Sofern Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung Entschädigungen von Dritten für Tätigkeiten erhalten, die im Zusammenhang mit ihrer Funktion bei den Jungfraubahnen ausgeübt werden, gilt Folgendes: Die Mitglieder der Geschäftsleitung liefern ihre Honorare ersatzlos an die Jungfraubahnen Management AG ab. Sitzungsgelder können sie als Teil ihrer Entschädigung behalten. Verwaltungsräte behalten Honorare und Sitzungsgelder. Solche Zahlungen werden in diesem Bericht in das Honorar beziehungsweise den Lohn eingerechnet und für den jeweiligen Empfänger ausgewiesen.

2.2.2 Variable Entschädigung

Der erbrachten Leistung wird durch die variable Erfolgsbeteiligung Rechnung getragen, die vom erreichten Unternehmenserfolg bestimmt wird. Sie wird am Ergebnis vor Steuern (EBT) bemessen. Sie wird langfristig festgelegt und gilt über einen längeren Zeitraum. Der Anteil berechnet sich nach der Formel (EBT − CHF 15 Mio.) × Faktor, wobei als Faktor Folgendes eingesetzt wird: 0,125% für die Mitglieder des Verwaltungsrates, 0,5% für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung, 0,3% für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Erfolgsbeteiligung ist statutengemäss auf maximal zwei Drittel der Grundvergütung beschränkt. Beim Verwaltungsrat wurde ab 2015 die maximale Erfolgsbeteiligung auf CHF 20 000 begrenzt im Falle eines entsprechend hohen EBT. Die Erfolgsbeteiligung wird für die Geschäftsleitungsmitglieder am nächsten auf die Genehmigung des Ergebnisses der Jungfraubahn Holding AG folgenden ordentlichen Zahltag fällig. Verwaltungsräten wird sie innert 20 Tagen nach Genehmigung ausbezahlt.

2.2.3 Aktienbeteiligungsprogramm

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung können sich gemäss den ihnen zugeteilten Quoten freiwillig am Programm für verbilligte Mitarbeiteraktien beteiligen. Das Bezugsrecht wird unter Beachtung des von der Generalversammlung genehmigten Betrags und aufgrund der Betriebszugehörigkeit am Ende des 3. Quartals zugeteilt, die Ausübung erfolgt zu einem verbilligten Preis, der jährlich überprüft und neu festgelegt wird. Die Bezugsfrist läuft während 60 Tagen, in denen sich die Berechtigten entscheiden müssen, in welchem Umfang sie Aktien beziehen wollen. Als Leitlinie für den Bezugspreis dient ein Drittel des Aktienschlusskurses des Vorjahres. Die Aktien können während einer Sperrfrist von 5 Jahren nicht veräussert und verpfändet werden. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem nach dem Rundschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung massgeblichen Börsenkurs wird als Vergütungsbestandteil ausgewiesen.

2.3 Berufliche Vorsorge der Geschäftsleitung

Die Grundlöhne der Geschäftsleitungsmitglieder sind in der Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen versichert. Für die variablen Bestandteile besteht eine Versicherungslösung bei einem Lebensversicherer.